Süddeutsche Zeitung, Freitag, 08. Dezember 2006
Hilfe zur Pflege: Wer soll künftig für die steigenden Kosten aufkommen?
Im Januar will die CSU-Fraktion die Zuständigkeiten für die Pflege und Betreuung von Behinderten neu regeln
Von Andreas Roß
München – Das Thema macht keine Schlagzeilen und doch ist es von großer gesellschaftspolitischer Relevanz: die Neuordnung der Zuständigkeiten in der ambulanten und stationären Sozialhilfe. Die ständig steigenden Kosten im Sozialbereich und die Notwendigkeit, für die Zukunft möglichst effiziente und wirtschaftliche Lösungen zu finden, haben in der CSU-Mehrheitsfraktion des Landtags und bei den kommunalen Spitzenverbänden intensive Diskussionen ausgelöst. Während mittlerweile weitgehend Konsens darüber zu bestehen scheint, dass die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bei den sieben bayerischen Bezirken gebündelt werden soll, sind bei der Hilfe zur Pflege noch viele Fragen offen. Konkret geht es dabei um die Unterstützung für jene kranken und alten Menschen, für deren ambulante oder stationäre Pflege das Entgelt aus der Pflegeversicherung nicht ausreicht. Allein für die etwa 30 000 Menschen in Bayern, die derzeit in Pflegeheimen leben, müssen die sieben Bezirke jährlich etwa 270 Millionen Euro aufwenden. Wegen der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegefälle und die damit verbundene Kostenbelastung jedoch immer größer werden.
Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung soll im Januar bei der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kreuth festgeklopft werden. In der Staatsregierung gibt es Überlegungen, die Zuständigkeit für die stationäre Hilfe zur Pflege von den Bezirken auf die 25 kreisfreien Städte und 71 Landkreise zu verlagern. Dort ist man schon heute für die ambulante Hilfe zuständig, so dass künftig auch hier eine Bündelung stattfinden würde. Letztlich will die CSU-Fraktion ihre endgültige Haltung aber von den Voten der kommunalen Spitzenverbände abhängig machen. Und dort wird das Thema noch immer heiß diskutiert – vor allem bei den 71 bayerischen Landkreisen, wo es ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Während kleinere und nicht ganz so leistungsfähige Kreise in Nordbayern durch diesen Aufgabenzuwachs eine zusätzliche Kostenbelastung fürchten, scheint eine Mehrheit der Landkreise im Süden durchaus Interesse an der neuen Aufgabe zu haben.
Für Joachim Unterländer, den sozialpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, geht es mit der Neuregelung auch darum, „Verschiebebahnhöfe“ zwischen den einzelnen Kostenträgern zu verhindern. Ziel müsse es sein, die Qualität der Pflege zu verbessern und die ambulante und die stationäre Pflege unter Mitwirkung der Wohlfahrtsverbände auszubauen. Vor diesem Hintergrund sei es von Vorteil, wenn die Zuständigkeit für die Aufgabe und das Tragen der Kosten in einer Hand lägen. Noch sieht Unterländer eine leichte Tendenz bei den CSU-Sozialpolitikern, diese Aufgabe auch bei den Bezirken zu bündeln. Weil es in den bayerischen Großstädten wie München, Nürnberg oder Augsburg aber durchaus eine gute Infrastruktur auf dem Gebiet der Pflege gebe, könnte sich Unterländer auch ein Optionsmodell für diese Städte vorstellen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg äußert sich hierzu wie folgt:
Süddeutsche Zeitung, Freitag, 08. Dezember 2006
„Die Städte können und wollen die stationäre Hilfe zur Pflege von den Bezirken übernehmen. Städte und Landkreise haben sich schon bisher um die ambulanten Hilfsleistungen gekümmert. Es macht doch Sinn, wenn Pflegebedürftige, die das Haus ohnehin kaum mehr verlassen können, nur mit einem Amt zu tun haben. Auf diese Weise können wir die jeweils passenden Hilfsangebote für die unterschiedlichen Lebenssituationen der pflegebedürftigen Menschen entwickeln. Das reicht vom mobilen Pflegedienst über ambulant betreute Wohngruppen, Kurzzeit- und Tagespflege bis hin zum Pflegeheim. So erreichen wir mehr Bürgernähe und Kostenverantwortung, und zu erbringende Leistungen werden in einer Hand zusammengefasst.“
Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung soll im Januar bei der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kreuth festgeklopft werden. In der Staatsregierung gibt es Überlegungen, die Zuständigkeit für die stationäre Hilfe zur Pflege von den Bezirken auf die 25 kreisfreien Städte und 71 Landkreise zu verlagern. Dort ist man schon heute für die ambulante Hilfe zuständig, so dass künftig auch hier eine Bündelung stattfinden würde. Letztlich will die CSU-Fraktion ihre endgültige Haltung aber von den Voten der kommunalen Spitzenverbände abhängig machen. Und dort wird das Thema noch immer heiß diskutiert – vor allem bei den 71 bayerischen Landkreisen, wo es ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Während kleinere und nicht ganz so leistungsfähige Kreise in Nordbayern durch diesen Aufgabenzuwachs eine zusätzliche Kostenbelastung fürchten, scheint eine Mehrheit der Landkreise im Süden durchaus Interesse an der neuen Aufgabe zu haben.
Für Joachim Unterländer, den sozialpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, geht es mit der Neuregelung auch darum, „Verschiebebahnhöfe“ zwischen den einzelnen Kostenträgern zu verhindern. Ziel müsse es sein, die Qualität der Pflege zu verbessern und die ambulante und die stationäre Pflege unter Mitwirkung der Wohlfahrtsverbände auszubauen. Vor diesem Hintergrund sei es von Vorteil, wenn die Zuständigkeit für die Aufgabe und das Tragen der Kosten in einer Hand lägen. Noch sieht Unterländer eine leichte Tendenz bei den CSU-Sozialpolitikern, diese Aufgabe auch bei den Bezirken zu bündeln. Weil es in den bayerischen Großstädten wie München, Nürnberg oder Augsburg aber durchaus eine gute Infrastruktur auf dem Gebiet der Pflege gebe, könnte sich Unterländer auch ein Optionsmodell für diese Städte vorstellen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg äußert sich hierzu wie folgt:
Süddeutsche Zeitung, Freitag, 08. Dezember 2006
„Die Städte können und wollen die stationäre Hilfe zur Pflege von den Bezirken übernehmen. Städte und Landkreise haben sich schon bisher um die ambulanten Hilfsleistungen gekümmert. Es macht doch Sinn, wenn Pflegebedürftige, die das Haus ohnehin kaum mehr verlassen können, nur mit einem Amt zu tun haben. Auf diese Weise können wir die jeweils passenden Hilfsangebote für die unterschiedlichen Lebenssituationen der pflegebedürftigen Menschen entwickeln. Das reicht vom mobilen Pflegedienst über ambulant betreute Wohngruppen, Kurzzeit- und Tagespflege bis hin zum Pflegeheim. So erreichen wir mehr Bürgernähe und Kostenverantwortung, und zu erbringende Leistungen werden in einer Hand zusammengefasst.“
