07 Februar 2007

Pressemitteilung der CSU-Landtagsfraktion

Joachim Herrmann:
Eingliederungshilfe kommt zu den Bezirken


Staatsregierung und die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag sind sich einig. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung liegt ab 01. Januar 2008 einheitlich in der Zuständigkeit der Bezirke. Das hat der Fraktionsvorsitzende Joachim Herrmann mitgeteilt. "Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es", erläuterte Herrmann, "eine drohende Behinderung zu verhüten, die Folgen von Behinderung zu mildern und Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen." Beispiele für Leistungen der Eingleiderungshilfe sind Behindertenfahrdienste, bei denen Menschen mit Behinderung zum Beispiel zum Arzt oder ins Theater gebracht werden, oder auch Leistungen, die Kindern mit Behinderung den Besuch eines Kindergartens ermöglichen. Das erste Beispiel gehört zur Gruppe der ambulanten Hilfen, während der Kindergartenbesuch eine (teil-)stationäre Leistung ist, weil sie in einer Einrichtung erbracht wird.

Die jetzt von der CSU-Fraktion beschlossenen Änderungen sehen eine einheitliche Zuständigkeit bei den Bezirken vor. Bislang sind für die ambulanten Hilfen zur Eingliederung die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig, nämlich die Landkreise und kreisfreien Städte. Die (teil-)stationären Leistungen waren indes Sache der Bezirke. Herrmann sieht mit der jetzt beschlossenen einheitlichen Zuständigkeit der Bezirke ab 2008 zwei Vorteile verbunden: "Zum einen haben die Menschen mit Behinderung einen Ansprechpartner für alle Leistungen, die sie erhalten. Zum anderen hat die gespaltene Zuständigkeit immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten erzeugt: Benötigt ein Mensch eine stationäre Unterbringung oder reichen ambulante Hilfen aus? Diese Verschiebebahnhöfe zulasten der betroffenen Menschen werden in Zukunft ausgeschlossen sein."

Der CSU-Fraktion und der Bayerischen Staatsregierung gehe es um die betroffenen Menschen mit Behinderung und ihre Familien, betonte der Fraktionsvorsitzende. "Deswegen ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass die Bezirke die neu in ihre Zuständigkeit fallenden ambulanten Eingliederungshilfen ausbauen, damit behinderte Menschen ein möglichst selbst bestimmtes Leben zuhause führen können." Außerdem sollten die Bezirke das Hilfsangebot qualitativ weiterentwickeln, forderte Herrmann.