09 Mai 2007

Mittelbayerische Zeitung, 03.05.2007

von Christian Kucznierz

Leistungen der Pflegeversicherung reichen nicht aus

In Ostbayern muss fast jeder zweite Heimbewohner teilweise massiv zuzahlen / Die Kosten steigen weiter

Welche Kosten kommen auf mich oder meine Angehörigen zu, wenn ich pflegebedürftig werde? Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht - nicht einmal vom Bundesgesundheitsministerium. Auf Nachfrage heißt es lediglich, dass die vom "individuellen Schicksal" des Pflegebedürftigen abhänge. Sprich: Je nach Pflegestufe können die Leistungen aus der Pfegeversicherung ausreichen - oder eben auch nicht.
Die Pflegeversicherung gibt es nun bereits seit zwölf Jahren, 2006 lag der Beitragssatz für Angestellte bei 1,7 Prozent des monatlichen Einkommens. Maximal gezahlt werdien im Fall der Pflegebedürftigkeit 1432 Euro monatlich, in Härtefällen bis zu 1918 Euro. Allerdings gelten diese Zahlen nur für Pflegestufe III.
Der weitaus größte Teil der Pfelgebedürftigen findet sich jedoch in Pflegestufe I (ambulanter Bereich) wieder. Ende 2005 waren das laut Bundesgesundheitsministerium 795 112 Bundesbürger. Sie erhalten für Pflegesachleistungen monatlich 384 Euro. Damit sind aber die tatsächlich anfallenden Konsten keinesfalls gedeckt.
Ein Platz im BRK-Heim in Eggmühl (LKr. Regensburg) für einen Pflegebedürftigen der Stufe I kostet laut Herbert Ehrl vom BRK-Kreisverband Niederbayern/Oberpfalz monatlich 2260,80 Euro. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung hier 1023 Euro. Bleiben also 1237,80 Euro, die vom Betroffenen zuzuzahlen sind.
Auch Ehrl kann nicht sagen, wie viel Prozent der Pflegekosten von der Pflegeversicherung gedeckt werden. Landesweit lägen keine Statistiken vor. In den wenigsten Fällen jedoch reicht das Geld aus. "In Ostbayern müssen 45 Prozent der Heimbewohner zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen oder massiv zuzahlen", sagt Ehrl, der in den 38 Heimen des BRK einen "rasanten" Anstieg von Pflegebedürftigen ausmachen kann, die zuzahlen müssen.
Dass die pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit im stationären Bereich steigt, daraus macht auch das Bundesgesundheitministerium kein Hehl, wenn auch die Tatsache mit dem generellen Anstieg stationär Pflegebedürftiger begründet wird. Allerdings gibt man auf Nachfrage der MZ zu, dass die Leistungen "erodieren": Das Geld vom Staat ist effektiv weniger wert, weil die Kosten für die Pflege steigen.
Auch die Einbeziehung der Demenz als Pflegekriterium sein angedacht. Bislang konzentriert sich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nämlich auf körperliche Defizite. Allerdings, so die Auskunft, sei klar, dass Demenzkranke eine ständige Betreuung benötigen. Die Kosten dafür sollen baldmöglichst auch aus der Pflegeversicherung bezuschusst werden.