Das Persönliche Budget – Was das ist und wie es funktioniert, erfahren Sie hier!
Das Persönliche Budget - im Bereich der Behindertenhilfe ist dieser Begriff in den letzten Jahren zu einem Schlagwort geworden, dass mittlerweile aus kaum einer Diskussion wegzudenken ist, insbesondere wenn es um die Gewährung von ambulanten Hilfen für Menschen mit Behinderung geht. Überall wird darüber gesprochen, es werden Vorträge gehalten und unzählige Fachbücher geschrieben, aber immer noch ist dieses Thema vor allem für behinderte Menschen und ihre Angehörigen sehr verwirrend und undurchsichtig gestaltet. Selbst die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ämtern und Behörden stellt die Umsetzung Persönlicher Budgets noch immer vor Schwierigkeiten im Budgetverfahren und wirft Unklarheiten auf.
Hier soll etwas Abhilfe geschaffen werden und auf dieser Seite in verständlicher Art und Weise erklärt werden, was das Persönliche Budget ist und wie es funktioniert.
Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde Anfang 2008, nach etwa zweijähriger Testphase als geltender Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung in § 17 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX eingeführt. Im Prinzip hat jeder Mensch mit Behinderung Anspruch darauf, die Hilfeleistungen, die er benötigt, in Form eines Persönlichen Budgets zu bekommen.
Wichtig ist allerdings anzumerken, dass es sich bei der Leistung des Persönlichen Budgets nicht um einen zusätzlichen Geldbetrag handelt, sondern dass dies lediglich eine andere Form der Gewährung von Hilfen ist. Es werden dabei nur die sozialen Leistungen einbezogen, auf die der behinderte Mensch ohnehin einen Anspruch hat. Besteht also kein Anspruch auf Sozialleistungen, kann auch kein Persönliches Budget gewährt werden!
Bisher wurden Sozialleistungen im Bereich der Behindertenhilfe in Form von Sachleistungen gewährt. Das bedeutet ein Leistungserbringer, sprich eine Behinderteneinrichtung oder ein ambulanter Pflegedienst, rechnet die Leistungen, die erbracht werden direkt mit dem Leistungsträger, also dem Amt, das die Leistung finanziert (Bezirkssozialverwaltung, Sozialamt etc.), ab, ohne dass der behinderte Mensch selbst in diesen Prozess einbezogen ist.
Im Gegensatz dazu wird bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets ein Geldbetrag direkt vom Leistungsträger an den Menschen mit Behinderung ausgezahlt, der sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der jeweiligen Person richten soll. Dem Budgetnehmer soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden über diesen Geldbetrag frei zu verfügen und selbst zu entscheiden, ob er einen und wenn ja welchen Leistungsanbieter mit der Erbringung, welcher Unterstützungsleistungen, beauftragt und bezahlt.
Häufig wird das Persönliche Budget auch zur Anstellung von Assistenzkräften im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells genutzt D. h. der behinderte Mensch führt quasi einen kleinen Betrieb im eigenen Haushalt, der wie jedes andere Unternehmen auch beim Finanzamt angemeldet werden muss. Dadurch tritt er selbst als Arbeitgeber auf, der Personal einstellen und verwalten kann. Diese Modell bietet zum Einen viele Freiheiten im Einsatz und in der Planung von Assistenz, fordert zum Anderen aber auch ein großes Maß an Organisation im Bereich der Personalverwaltung (Auszahlung und Versteuerung von Löhnen, Personalbeschaffung im Fall von Krankheit oder Urlaub angestellter Assistenzkräfte, etc.). Der damit verbundene Aufwand kann für den behinderten Arbeitgeber durchaus auch eine Belastung darstellen.
Neben der Durchführung des Arbeitgebermodells können selbstverständlich aus den Mitteln des Persönlichen Budgets auch Unterstützungsleistungen von Leistungsanbietern der Behindertenhilfe eingekauft werden. So ist es gerade in Regensburg, aber auch in vielen anderen größeren Städten, durchaus möglich umfangreiche Unterstützung über ambulante Assistenzdienste zu organisieren, die bis zu 24 Stunden Assistenz anbieten. Dadurch, dass der behinderte Mensch mit dem Persönlichen Budget selbst die Geldmittel zur Verfügung hat, mit denen er seinen Unterstützungsbedarf decken kann, handelt er auch hier aus einer gestärkten Kundenposition heraus.
Diese Kundenposition bietet ihm die Möglichkeit den Leistungsanbieter jederzeit zu wechseln, falls er mit der Qualität der Leistung nicht zufrieden ist. Somit wird dem behinderten Menschen die Freiheit gegeben aus verschiedenen Angeboten, das für ihn passende und seinen Vorstellungen entsprechende Angebot auszuwählen. Die gleiche Freiheit ist für Menschen ohne Behinderung auf dem Dienstleistungsmarkt schon längst selbstverständlich, indem sie z.B. frei entscheiden, welchen Friseur sie besuchen oder in welcher Werkstatt sie ihr Auto reparieren lassen möchten, ohne dass ihnen dahingehend irgendwelche Vorschriften gemacht werden.
Diese gestärkte Stellung des Budgetnehmers stellt natürlich auch die Leistungsanbieter vor neue Herausforderungen, da sie die Qualität ihrer Angebote immer wieder überprüfen und an die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden anpassen müssen. Damit steht das Behindertenhilfesystem als Ganzes vor einer einschneidenden Veränderung, weg von der institutionellen Fürsorge hin zu einer individuellen Kundenorientierung.
An sich steht hinter der Einführung Persönlicher Budgets also im Grundsatz eine gute Idee, welche die Selbstbestimmung behinderter Menschen stärken soll und ihnen viele Möglichkeiten bietet. Jedoch gibt es in der praktischen Umsetzung heute noch häufig massive Probleme, gerade für Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf. Die behinderten Menschen selbst werden vielfach noch zu wenig an der Ermittlung ihres individuellen Hilfebedarfs beteiligt und die ausgezahlten Budgetbeträge sind in vielen Fällen noch nicht ausreichend, um den vorhandenen Unterstützungsbedarf schwerstbehinderter Personen zu decken.
Das Persönliche Budget kann jedoch bestimmt in vielen Situationen durch umfangreiche Beratung und kompetente Begleitung im Budgetverfahren, Gewinn bringend eingesetzt werden, um die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung zu steigern und ihnen dadurch größere Freiräume zu schaffen, als sie im klassischen Behindertenhilfesystem (meist im Rahmen stationärer Einrichtungen) vorhanden sind.
Allerdings ist das Persönliche Budget sicher nicht das einzige und auch nicht in allen Fällen geeignete Mittel, um die gerade beschriebenen Ziele zu erreichen. Die Inanspruchnahme solcher obengenannten Assistenzanbieter ist selbstverständlich jederzeit auch ohne Einsatz eines Persönlichen Budgets möglich, ohne dass dies zwingend mit Einbußen in der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Assistenznehmers verbunden ist.
Dafür steht auch der ALB e.V. Auch unser Verein orientiert seine Arbeit voll und ganz an den Wünschen und Vorstellungen unserer Kundinnen und Kunden und sieht diese als oberstes Gebot an. Hier kann das Personal völlig eigenverantwortlich gewählt werden, die inhaltliche Gestaltung der Tätigkeit wird von den behinderten Menschen absolut selbst bestimmt. Auch die Dienstplanung obliegt hier eigenverantwortlich den Assistenznehmern/innen. Unsere Kundinnen und Kunden bekommen Unterstützung in dem Maße in dem sie von ihnen ausdrücklich gewünscht wird, außerdem nehmen wir ihnen den kompletten Verwaltungsaufwand ab, der mit der Finanzierung der Assistenzleistungen verbunden ist.
Letztendlich ist es also, wie diese Ausführungen zeigen, nicht ganz einfach für sich zu entscheiden, welche Leistungsform in der jeweiligen Situation als passend anzusehen ist und es kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass die eine Leistungsform unbedingt in jedem Fall besser oder schlechter geeignet ist als die andere.
Wenn Sie also für sich herausfinden möchten, welche Art der Finanzierung von Unterstützung am Besten zu ihrer individuellen Lebenssituation passt, kontaktieren Sie unsere Beraterin Marina Siebert. Sie hilft Ihnen gern Ihren eigenen Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu finden, ganz egal ob mit oder ohne das Persönliche Budget!
Sie können sich sowohl über das Arbeitgebermodell und sonstige Möglichkeiten des Persönlichen Budgets als auch andere Organisationsformen der Persönlichen Assistenz informieren. Die Beratung erfolgt kostenfrei, individuell und völlig unabhängig von einer Inanspruchnahme von Assistenzleistungen über den ALB e.V.!