Schulbegleitung

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung findet im Rahmen der Persönlichen Assistenz statt und stellt eine Assistenzform dar, bei der eine Assistenzperson einem Schüler bzw. einer Schülerin direkt während des Unterrichts zur Unterstützung zur Seite gestellt wird. Meist werden Schulbegleiter zur Hilfestellung bei behinderten Schüler/innen an Regelschulen eingesetzt. Die Begleitung kann sich dabei auch auf den Besuch der Offenen Ganztagesschule (OGS) oder des Hortes sowie die Hilfestellung bei der Erledigung der Hausaufgaben erstrecken, also alle Belange betreffen, die in irgendeiner Form mit dem Schulbesuch in Verbindung stehen. Aufgabe der Assistenzperson ist es dabei jeweils behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen.

Unsere Zielgruppe betreffend die Persönliche Assistenz sind Menschen mit körperlichen Behinderungen. Im Bereich der Schulbegleitung unterstützen wir darüber hinaus auch Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten.

Wichtig ist uns dabei auch die gute Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B. den Lehrkräften).

Was gehört zum Aufgabengebiet von Schulbegleiter/innen?

Die Aufgaben im Bereich der Schulbegleitung können je nach der Behinderungsart des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin unterschiedlich gelagert sein.

Bei Schüler/innen mit Körperbehinderung liegen die Aufgaben im Rahmen der Schulbegleitung hauptsächlich im Ausgleich der motorischen Einschränkungen, der Überwindung räumlicher Barrieren sowie die Durchführung pflegerischer Tätigkeiten. Je nach dem individuellen Bedarf umfassen sie zum Beispiel:

  • Mitschriften bei Prüfungen nach Diktat des körperbehinderten Schülers
  • Anfertigung von Hefteinträgen
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Hilfestellung bei Toilettengängen
  • Begleitung zu den verschiedenen Unterrichtsräumen

Bei Kindern bzw. Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten oder geistiger Behinderung ist die Assistenzkraft dazu angehalten, beim Ausgleich der vorhandenen Defizite in diesem Bereich zu unterstützen.So zum Beispiel:

  • Eingreifen bei schwierigen Verhaltensweisen
  • nochmaliges Durchgehen und Wiederholen von Lerninhalten
  • Anhalten zu konzentriertem Arbeiten bei der Erledigung von Aufgaben

Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit der Lehrkraft erforderlich, die den zu bewältigenden Unterrichtsstoff im Einzelfall möglicherweise an das Lernniveau des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin anpassen muss.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Punkt kann hier, je nach Behinderungsbild des Schülers bzw. der Schülerin auch die Anbahnung sozialer Kontakte zu den Mitschülern sein, wodurch die Einbindung in die Klassengemeinschaft unterstützt und gefördert wird.

Dies sind einige Beispiele bzw. Tätigkeitsschwerpunkte, welche das Aufgabenfeld eines Schulbegleiters/einer Schulbegleiterin umfassen kann. Welcher genaue Hilfebedarf im Einzelnen vorliegt, wird vor Arbeitsbeginn geklärt. Ein vorheriges Kennenlernen zwischen dem betreffenden Kind, der Familie und der Assistenzperson ist unabdingbar. Im Zuge dessen können einzelne Tätigkeiten, vorwiegend sofern sie den pflegerischen Bereich betreffen, durch die Eltern angelernt werden.

Wer begleitet die Schüler/innen?

Je nach der Behinderungsart des Schülers bzw. der Schülerin können die Anforderungen an die Qualifikation im Bereich der Schulbegleitung variieren.

Bei Kindern oder Jugendlichen mit einer reinen Körperbehinderung und weniger komplexem Unterstützungsbedarf kann oft auch ungelerntes Personal, sprich Personen ohne eine pflegerische bzw. pädagogische Ausbildung eingesetzt werden, die dann, meist durch die Eltern oder je nach Alter in gewissem Maß auch durch die Schüler/innen selbst in die Assistenztätigkeit eingewiesen werden.

Bei Schüler/innen mit einem höheren Pflegebedarf können pflegerischen Vorkenntnisse von Vorteil oder sogar erforderlich sein, sofern der Einsatz einer Pflegefachkraft (Kinderpfleger, Krankenpfleger, etc.) für die Schulbegleitung vom Kostenträger so verlangt wird.

Bei Schüler/innern mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. kognitiven Einschränkungen schreibt der Kostenträger häufig pädagogisch qualifizierter Fachkräfte (Heilerziehungspfleger, Erzieher, etc.) als Schulbegleiter vor.

Welche Qualifikation ein Schulbegleiter in der Situation des jeweiligen Schülers mitbringen muss, hängt also jeweils vom Einzelfall ab.

Wer übernimmt die Kosten der Schulbegleitung?

De Leistungen der Schulbegleitung bei körper-, sinnes- oder geistig behinderten Schülern sind prinzipiell dem Bereich der Eingliederungshilfe zuzuordnen, die eine besondere Form der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung darstellt. Die Kosten hierfür werden somit im Normalfall vom jeweiligen Heimatbezirk der Schüler/innen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe getragen

Bei Kindern bzw. Jugendlichen mit einer sogennanten seelischen Behinderungen liegt die Zuständigkeit für die Übernahme der enstehenden Kosten in diesem Bereich beim Jugendamt im Rahmen von Leistungen der Jugendhilfe.

Bei Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit helfen wir im Zuge der Antragstellung auch gern bei der Klärung dieser Frage bezüglich der Kostenübernahme.

Noch Fragen?

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit im Bereich der Schulbegleitung interessieren, weitere Fragen haben oder sich informieren möchten, wenden Sie sich gerne an Ralph Stellmann, der hier bei uns für Personalangelegenheiten zuständig ist und Ihnen diesbezüglich gern weiterhilft oder schicken Sie einfach eine Bewerbung, die von den Kollegen Sylvia Freter bzw. Benedikt Stegner bearbeitet wird.

Was die Personalauswahl betrifft, gilt auch hier: Die letztendliche Entscheidung darüber mit welchem Bewerber bzw. welcher Bewerberin sie im Rahmen der Schulbegleitung zusammenarbeiten möchten, liegt bei der Familie des Schülers/der Schülerin.